Neue Gesetzesbeschlüsse
Das auch als Jahressteuergesetz light bezeichnete Amtshilferichtlinen- Umsetzungsgesetz ist beschlossen und verkündet. Damit kommen neue Regelungen im Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrecht meist zum 01.01.2013 zur Anwendung. Dazu gehören auch neue umsatzsteuerbefreite Maßnahmen, wie z. B. die Leistungen eines Berufsbetreuers, der zum 01.07.2013 damit keine Umsatzsteuer mehr in Rechnung stellt. Die neuen Vorgaben zur umsatzsterlichen Rechnung stellt. Die neuen Vorgaben zur umsatzsteuerlichen Rechnung sind wie von der EU vorgegeben, aber mit Wirkung zum 30.06.2013 umgesetzt worden. Sofern der Leistungsempfänger abrechnet, muss diese Abrechnung als Gutschrift bezeichnet werden. Bei anderen Rechnungen sollte die Bezeichnung Gutschrift nicht mehr erfolgen.