Gutschriften - BMF äußert sich
Das Thema Rechnungen nach dem Amtshilferichtlinenumsetzungsgesetz wurde nun in einem BMF- Schreiben vom 25.10.2013 von der Finanzverwaltung erläutert. Einen kaufmännische Gutschrift, die als Gutschrift bezeichnet wird, führt aus Sicht der Finanzverwaltung nicht zur Anwendung des § 14 c UStG. Außerdem werden fremdsprachliche Beziehungen für die Gutschriften zugelassen und in einem Anhang zum Schreiben aufgeführt. Hinweis: Eine erneute Übergangsregelung wird allerdings zugelassen; damit sind die neuen Rechnungsvorgaben spätestens zum 01.01.2014 anzuwenden.