Ehrenamtliche Mitglieder
Die steuerliche Behandlung von ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane unterliegt einer umfangreichen steuerlichen Beurteilung im Einzelfall. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nun drei Verwaltungsanweisungen zur steuerlichen Behandlung der gezahlten Entschädigungen veröffentlicht. Ehrenamtliche Bürgermeister, gewählte Stellvertreter der Landräte, Gemeinschaftsvorsitzende von Verwaltungsgemeinschaften usw. werden dort ausführlich behandelt. Die Verwaltungsanweisungen vom März 2013 können über die Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern bezogen werden.