Das Thema Rechnungen nach dem Amtshilferichtlinenumsetzungsgesetz wurde nun in einem BMF- Schreiben vom 25.10.2013 von der Finanzverwaltung erläutert. Einen kaufmännische Gutschrift, die als Gutschrift bezeichnet wird, führt aus Sicht der Finanzverwaltung nicht zur Anwendung des § 14 c UStG.