Die für den Jahreswechsel vorgesehenen Änderungen zur ordnungsgemäßen Rechnung für Umsatzsteuerzwecke sind bisher nicht verabschiedet worden. Da es sich aber um EU- Vorgaben handelt, müssen die Regelungen aus deutscher Sicht umgesetzt werden.
Die steuerliche Behandlung von ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane unterliegt einer umfangreichen steuerlichen Beurteilung im Einzelfall. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nun drei Verwaltungsanweisungen zur steuerlichen Behandlung der gezahlten Entschädigungen veröffentlicht.
Nach dem BFH-Urteil vom 10.01.2013 ist das Angebot einer Dinner-Show als einheitliche Leistung zu sehen. Diese unterliegt insgesamt dem Regelsteuersatz, also mit 19 % der Umsatzsteuer.